Weiterbildungsangebot an Höheren Fachschulen

Drei modulare Formate


Neues Weiterbildungsangebot an Höheren Fachschulen ab 1. Oktober 2026

Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der angepassten Verordnung über die Mindestvorschriften für höhere Fachschulen (MiVo-HF) wurde das Weiterbildungsangebot auf Stufe HF per 1. Oktober 2026 neu geregelt. Neu wird zwischen drei Formaten unterschieden, die ausschliesslich an Höheren Fachschulen absolviert werden können, also an Bildungsanbietern mit mindestens einem eidgenössisch anerkannten Bildungsgang HF.

Die englischen Bezeichnungen entsprechen der Empfehlung der Schweizerischen Konferenz der Höheren Fachschulen (K-HF). «CPE» steht für «College of Professional Education», die neue englische Übersetzung von «Höhere Fachschule».

Zulassung zum Weiterbildungsangebot

Für die Zulassung ist ein Abschluss auf Tertiärstufe erforderlich. Die Höhere Fachschule legt die Voraussetzungen und das Verfahren für Aufnahmen «sur dossier» fest. Anerkennung und Aufbau NDK HF, NDL HF und NDS HF werden nicht mehr vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt. Die Höheren Fachschulen entwickeln und verantworten diese Angebote selbstständig im Rahmen der gesetzlichen Mindestvorgaben.

Modularer Aufbau

Mehrere Nachdiplomkurse können zu einem Nachdiplomstudium kombiniert werden. Bisherige Nachdiplomstudien Vom SBFI anerkannte NDS HF bleiben bis zum 30. September 2028 anerkannt. Bereits begonnene Studiengänge können bis dahin abgeschlossen und der bisherige geschützte Titel verliehen werden. Für NDS HF in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2031. Bereits erworbene Titel «dipl. […] NDS HF» bleiben weiterhin geschützt. 


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