Weiterbildungsangebot an Höheren Fachschulen
Drei modulare Formate
Neues Weiterbildungsangebot an Höheren Fachschulen ab 1. Oktober 2026
Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der angepassten Verordnung über die Mindestvorschriften für höhere Fachschulen (MiVo-HF) wurde das Weiterbildungsangebot auf Stufe HF per 1. Oktober 2026 neu geregelt. Neu wird zwischen drei Formaten unterschieden, die ausschliesslich an Höheren Fachschulen absolviert werden können, also an Bildungsanbietern mit mindestens einem eidgenössisch anerkannten Bildungsgang HF.
Mindestens 250 Lernstunden. Dient der gezielten Erweiterung oder Aktualisierung beruflicher Kompetenzen mit Fokus auf die praktische Anwendung.
Mindestens 500 Lernstunden. Dient einer umfassenderen Qualifizierung in einem Fach- oder Anwendungsgebiet.
Mindestens 900 Lernstunden. Dient der vertieften Spezialisierung und dem Erwerb von Kompetenzen für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben.
Die englischen Bezeichnungen entsprechen der Empfehlung der Schweizerischen Konferenz der Höheren Fachschulen (K-HF). «CPE» steht für «College of Professional Education», die neue englische Übersetzung von «Höhere Fachschule».
Zulassung zum Weiterbildungsangebot
Für die Zulassung ist ein Abschluss auf Tertiärstufe erforderlich. Die Höhere Fachschule legt die Voraussetzungen und das Verfahren für Aufnahmen «sur dossier» fest. Anerkennung und Aufbau NDK HF, NDL HF und NDS HF werden nicht mehr vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt. Die Höheren Fachschulen entwickeln und verantworten diese Angebote selbstständig im Rahmen der gesetzlichen Mindestvorgaben.
Modularer Aufbau
Mehrere Nachdiplomkurse können zu einem Nachdiplomstudium kombiniert werden. Bisherige Nachdiplomstudien Vom SBFI anerkannte NDS HF bleiben bis zum 30. September 2028 anerkannt. Bereits begonnene Studiengänge können bis dahin abgeschlossen und der bisherige geschützte Titel verliehen werden. Für NDS HF in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2031. Bereits erworbene Titel «dipl. […] NDS HF» bleiben weiterhin geschützt.