Massnahmenpaket Stärkung Höhere Berufsbildung

Aktueller Stand / Umsetzung

Schweizer Erfolgsmodell in Gefahr

Jedes Jahr schliessen über 10'000 Berufsleute die Höhere Fachschule ab. Gleichzeitig nimmt die Anziehungskraft der Höheren Berufsbildung stetig ab. In unserer Wirtschaft fehlt immer mehr erstklassig und praxisnah ausgebildetes Personal. Wo liegen die Herausforderungen?

  • Der dramatische Fachkräftemangel kann nur über eine deutliche Aufwertung der (Höheren) Berufsbildung wirksam bekämpft werden.
  • Die HF sind durch ihren schleichenden Attraktivitätsverlust existenziell bedroht.
  • Die Diplome und Titel der Höheren Fachschulen sind kaum bekannt und international unverständlich. HF-Absolvierende werden in ihrem persönlichen und beruflichen Fortkommen stark behindert.

Politik strebt eine bessere Positionierung der HF an

Nach mehrjährigen Arbeiten im Rahmen des Projekts «Positionierung der Höheren Fachschulen» des SBFI, einer Vernehmlassung (Juni–Oktober 2024) und der Verabschiedung der BBG-Änderung durch die eidgenössischen Räte in der Wintersession 2025 hat der Bundesrat am 24. Juni 2026 entschieden, dass das Massnahmenpaket per 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.

Das Paket umfasst folgende Massnahmen:

  • Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule»
    Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, darf sich künftig «Höhere Fachschule» nennen. Dies schützt die Institutionen und stärkt ihre Sichtbarkeit gegenüber Studierenden, Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master»
    Die Abschlüsse der höheren Berufsbildung können neu mit diesen Titelzusätzen ergänzt werden. Sie betonen die Verortung auf Tertiärstufe und verbessern die internationale Lesbarkeit der Abschlüsse. In den Amtssprachen sind die Zusätze nur zusammen mit den geschützten Titeln zulässig; auf Englisch sind sie als Teil der vereinfachten Übersetzung erlaubt. Alle bisherigen HBB-Absolventinnen und -Absolventen dürfen die Titelzusätze ab Inkrafttreten führen — es werden keine neuen Ausweise oder Diplome ausgestellt.
  • Flexibilisierung bei den Nachdiplomstudien NDS HF
    NDS HF müssen künftig kein eidgenössisches Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen und können eigenständig von den Höheren Fachschulen lanciert werden. Das WBF legte Mindestvorschriften für das Weiterbildungsangebot fest (MiVo-HF).

Position der K-HF

Die K-HF hat sich über Jahre aktiv für das Massnahmenpaket eingesetzt und die politischen und administrativen Arbeiten eng begleitet. Sie begrüsst das Inkrafttreten per 1. Oktober 2026 als Ergebnis dieses langjährigen gemeinsamen Engagements. Das Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule», die Flexibilisierung der NDS HF sowie die Einführung des Titelzusatzes «Professional Bachelor» sind wichtige Fortschritte für die Sichtbarkeit und Attraktivität der höheren Berufsbildung.

Die K-HF bedauert, dass der Nationalrat in der Wintersession 2025 den differenzierten Titelzusatz «Professional Bachelor in [Fachrichtung]» für HF-Abschlüsse abgelehnt hat. Damit bleibt eine wichtige Abgrenzung der Höheren Fachschulen als eigenständiger, schulisch organisierter Bildungsweg aus. Obwohl sich Höhere Fachschulen in Umfang, Struktur und Zielsetzung deutlich von den wesentlich kürzeren Vorbereitungskursen zu eidgenössischen Berufsprüfungen unterscheiden, tragen künftig beide denselben Titelzusatz. Ohne die Nennung der Fachrichtung werden HF-Abschlüsse in digitalisierten HR-Prozessen weniger klar erkennbar und ihr hoher Ausbildungsaufwand nicht angemessen sichtbar.

Aktive Begleitung der Umsetzungsarbeiten
Nach der Verabschiedung der Vorlage durch die Räte liegt der Fokus nun auf dem Umsetzungsprozess. Die K-HF begleitet diesen aktiv und setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung praxistauglich, verständlich und im Sinne einer klaren Positionierung der höheren Berufsbildung erfolgt. Als Stimme der Höheren Fachschulen bringt die K-HF dabei das gebündelte Praxiswissen ihrer Mitglieder ein: Sie stellt Empfehlungen in Form von Best Practices zur Verfügung, die Höheren Fachschulen bei der konkreten Umsetzung der neuen Regelungen als Orientierung dienen (z.B. Verwendung der Titelzusätze, internationale Verständlichkeit, englische Bezeichnungen von Titeln sowie der Nachdiplomangebote). Damit trägt die K-HF dazu bei, dass die neuen Regelungen schweizweit einheitlich und im Sinne einer starken Positionierung der HF umgesetzt werden.

Strategie der K-HF 2026–2030: Ziele und Massnahmen

Das Massnahmenpaket ist ein wichtiger, aber nicht hinreichender Schritt. Die K-HF fordert weiterhin:

  • Gleiche finanzielle Bedingungen für HF wie für Hochschulen – Gleichwertigkeit bedingt Gleichwertigkeit in der Finanzierung
  • HF als gleichwertige und anerkannte Partnerinnen im Tertiärsystem – institutionell eingebunden und wirksam vertreten
  • Klare Positionierung der HF: praxisnah, eigenständig, arbeitsmarktorientiert - national wie international

Die konkreten Ziele und Massnahmen der K-HF für die kommenden Jahre sind im Dokument Vision 2030 (Entwicklungsmodell 4.2) festgehalten. Die K-HF steht Verwaltung, Politik und Bildungspartnern für Rückfragen und einen konstruktiven Dialog jederzeit zur Verfügung.

 


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