Bezeichnungsrecht/-schutz «Höhere Fachschule»

Qualitätsanbieter national und international sichtbarer machen


Angesichts ihrer enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung erstaunen die teilweise ungünstigen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, denen die Höheren Fachschulen ausgesetzt sind. Dazu gehört insbesondere der fehlende Bezeichnungsschutz: jede Schule in der Schweiz kann sich immer noch ungeachtet der Art und der Qualität ihres Bildungsangebots als Höhere Fachschule bezeichnen. Dass dies der Transparenz im Bildungsmarkt sowie der Reputation der Höheren Berufsbildung sehr abträglich ist, versteht sich von selbst.

Die anstehende Revision des Berufsbildungsgesetzes sieht endlich die Einführung eines Bezeichnungsrechts resp. -schutzes «Höhere Fachschule» vor. Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, soll sich künftig «Höhere Fachschule» nennen dürfen. Damit könnten grosse Verbesserungen in der Sichtbarkeit sowie nationalen und internationalen Anerkennung der HF-Abschlüsse erzielt werden.

Daraus ergeben sich folgende bildungspolitische Anliegen der K-HF:


Positionen Anerkennung und Bezeichnungsschutz