Bezeichnungsrecht/-schutz «Höhere Fachschule»
Qualitätsanbieter national und international sichtbarer machen
Angesichts ihrer enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung erstaunen die teilweise ungünstigen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, denen die Höheren Fachschulen ausgesetzt sind. Dazu gehört insbesondere der fehlende Bezeichnungsschutz: jede Schule in der Schweiz kann sich immer noch ungeachtet der Art und der Qualität ihres Bildungsangebots als Höhere Fachschule bezeichnen. Dass dies der Transparenz im Bildungsmarkt sowie der Reputation der Höheren Berufsbildung sehr abträglich ist, versteht sich von selbst.
Die anstehende Revision des Berufsbildungsgesetzes sieht endlich die Einführung eines Bezeichnungsrechts resp. -schutzes «Höhere Fachschule» vor. Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, soll sich künftig «Höhere Fachschule» nennen dürfen. Damit könnten grosse Verbesserungen in der Sichtbarkeit sowie nationalen und internationalen Anerkennung der HF-Abschlüsse erzielt werden.
Daraus ergeben sich folgende bildungspolitische Anliegen der K-HF:
Damit sich die Höheren Fachschulen im Bildungsmarkt klar als Qualitätsanbieter positionieren können. Eine geschützte Marke hilft bei der Positionierung der Absolvierenden am Arbeitsmarkt und erhöht die Transparenz des Bildungsangebots bei den Arbeitgebenden.
Die Höheren Fachschulen müssen sich als Bildungsinstitutionen vom Bund anerkennen lassen können. Dies soll ihnen eine grössere nationale und internationale Sichtbarkeit verschaffen und die nationale und internationale Anerkennung der Abschlüsse verbessern. Sie gewährleisten damit zudem ihren Absolvierenden die vom nationalen und internationalen Arbeitsmarkt zertifizierte «Swiss Quality».
Es ist darüber hinaus eine Aufgabe des Bundes (vgl. Bundesverfassung Art. 61a ) dafür zu sorgen, dass das schweizerische Bildungssystem und seine Tertiärstufe im In- und Ausland korrekt nachvollzogen werden können. Der gegenwärtige analoge (Broschüren etc.) und digitale Auftritt der Eidgenossenschaft erfüllt diese Pflicht nicht. Die K-HF fordert deshalb den Aufbau einer durch den Bund betriebenen nationalen Web-Präsenz, welche die staatlich anerkannte tertiäre Bildungsstufe und ihre Abschlüsse in der Schweiz umfassend abbildet und deren Einordnung im internationalen Vergleich allgemein verständlich darlegt.