Corona-Pandemie: Präzisierung Auflage Raumauslastung 1/3 der Kapazität an HF
Aufgrund etlicher Rückfragen finden Sie in der Spalte links und nachfolgend eine Präzisierung betreffend die Auflage, dass Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltungen stattfinden, zu höchstens einem Drittel ihrer Kapazität gefüllt werden dürfen (Art. 6d Abs. 1 Bst. b).
Präzisierungen:
- Diese Auslastungsgrenze auf 1/3 der Raumkapazität bezieht sich insbesondere auf dicht bestuhlte Hörsäle mit fix montierten Klappstühlen.
- Diese Auslastungsgrenze von 1/3 der Raumkapazität bezieht sich nicht auf Präsenzunterricht in Kurs-, Klassen- oder Schulungsräumen, in denen Studierende an ihrem festen Arbeitsplatz sitzen (zum Beispiel an einem 2-er Tisch) und genügend Abstand (1,5 m auf alle Seiten) des sitzenden Studierenden gewährleistet werden kann.
Dieser präzisierte Sachverhalt schafft einen deutlich grösseren Spielraum für die HF zur Wiederaufnahme von Präsenzunterricht.