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CFF - FFC - SBB
Seit dem 6. April 2009 können neu auch bis 30jährige Studierende der Höheren Fachschulen ein SBB GA Junior 25-30 beziehen. Die Studienbescheinigungerhalten die Studierenden auf ihrem Schulsekretariat. Es muss ausgefühlt und unterschrieben an den SBB-Schalter mitgebracht werden. Die zusätzliche Informationen sind auf der homepage der SBB aufgeschaltet. Da die Vergünstigung allen berechtigten Studierenden zu Gute kommen soll, werden alle Schulen, Mitglied- oder Nichtmitglied-Schule der Konferenz HF, mit den Unterlagen bedient. Die Konferenz HF bestätigt mit der Unterschrift ihres Präsidenten, dass Ihre Schule als Höhere Fachschule anerkannt ist. Nichtberechtigt sind Studierende deren Höhere Fachschulen nur über eine kantonale Anerkennung verfügt. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Bestimmungen bzgl. dem berechtigten Kreis eingehalten werden müssen. Uns wie auch der SBB ist es sehr wichtig, dass die Bescheinigungen nur an Studierende ausgegeben werden, die einen eidgenössisch anerkannten Lehrgang einer Höheren Fachschule absolvieren. Somit sind Absolvierende eines NDS oder beispielsweise eines Vorkurses für eine HFP nicht bezugsberechtigt. Die Bestätigungsschreiben werden an den Bahnhöfen archiviert. Die SBB behält sich vor, mit Stichproben die Richtigkeit zu kontrollieren. |
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